AGBs

§ 1. VORBEMERKUNGEN

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von socialmensch, Mensen und Schlimme GbR, nachfolgend socialmensch genannt, mit seinem Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber” genannt. 

§ 2. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Der Auftraggeber beauftragt socialmensch mit der Fertigstellung des in der Leistungsbeschreibung dokumentierten Dienstes (nachfolgend „die Leistung“) als Dienstleistung.
  2. Die Leistungsbeschreibung umfasst sowohl die technischen Anforderungen an der Leistung sowie deren geplante Umsetzung als auch gegebenenfalls die Anforderungen an das Design. Darüber hinaus enthält die Leistungsbeschreibung auch die monatlichen Kosten bzw. die Gesamtkosten für das Projekt, einschließlich etwaiger Zwischenzahlungen. Gegebenenfalls enthält die Leistungsbeschreibung auch die Fristen innerhalb derer die Leistung zu erfolgen hat.
  3. Socialmensch ist, abgesehen von den in der Leistungsbeschreibung festgehaltenen oder sonstig vereinbarten Terminen sowie dem Lieferungstermin, frei in der Einteilung der Leistungszeit.
  4. Die Lieferung der Leistung erfolgt im Rahmen der in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegten Termine. Für den Fall, dass der Auftraggeber benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, entfällt für Socialmensch die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Auftraggeber ergeben. Die Verzögerung berechtigt Socialmensch, die Lieferung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Socialmensch wird den Auftraggeber unverzüglich über eventuelle Verzögerungen und die voraussichtliche Nichteinhaltung des Lieferungtermins informieren. Im Falle solcher Verzögerungen hat der Auftraggeber Socialmensch eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
  5. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Fertigstellung des Dienstes bis zur Abnahme bzw. bis Vertragsende Änderungen an der Leistungsbeschreibung und den bereits erstellten Leistungen durch Socialmensch zu verlangen. Soweit die Änderungen zu Mehrkosten oder Verzögerungen führen, bedarf die Beauftragung der Änderung der Schriftform.
  6. Nach Eingang des Änderungsverlangens vom Auftraggeber wird Socialmensch prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Auftraggeber dann voraussichtlich nach 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang des Änderungsverlangens, das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Das Ergebnis soll auch Angaben darüber enthalten, welche Kosten und welche Änderungen an der bisherigen Zeitplanung mit der Realisierung der vom Auftraggeber gewünschten Änderung verbunden sind. Soweit möglich und notwendig, wird Socialmensch auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. Auf Verlangen des Auftraggebers wird Socialmensch den durch Änderungswünsche vom Auftraggeber verursachten Mehraufwand näher erläutern.
  7. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen nicht, so gilt das Änderungsangebot als angenommen. Bei Annahme des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen dementsprechend zu ergänzen. Die entsprechenden Änderungen sind mit Angebotsannahme durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil.
  8. Socialmensch ist nicht verpflichtet, wesentlichen Änderungsverlangen ohne entsprechende gesonderte Vergütung sowie Verschiebung des fest vereinbarten Liefertermins und gegebenenfalls sonstig vereinbarten Terminen nachzukommen.


§ 3. VERTRAGLICHE ASPEKTE FÜR DEN DIENST: Online Marketing

  1. Socialmensch ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zum vereinbarten Termin dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Die Leistungen gelten erst dann an den Auftraggeber geliefert, sobald Socialmensch dem Auftraggeber per E-Mail, Whatsapp o.ä. die Abrufbereitschaft mitteilt (= Zugang der Leistungen).
  2. Der Auftraggeber wird die Leistungen prüfen und innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Leistungen diese abnehmen oder die Abnahme wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigern. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich die Abnahme erklärt oder verweigert, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt.
  3. Für den Fall, dass der Auftraggeber während des Abnahmetests feststellt, dass die Leistung mangelhaft ist, wird der Auftraggeber Socialmensch hierauf in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des jeweiligen Mangels hinweisen. Socialmensch hat ab Eingang der Mängelanzeige innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Werktagen eine korrigierte und vollständige Version der Leistungen zur erneuten Abnahme vorzulegen. Die Pflicht zur Nacherfüllung und Fristsetzung entfällt in den gesetzlich bestimmten Fällen.
  4. Falls der Auftraggeber die Abnahme berechtigt verweigert hat und die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Der Auftraggeber kann die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages erst nach erfolglosem Ablauf der in Punkt 3 aus §3 genannten angemessenen Frist von mindestens 14 Werktagen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem Ablaufe der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen.
  6. Sofern Socialmensch die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Nach Abnahme der Leistung sind alle Änderungen kostenpflichtig.
  8. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Anderes vorgesehen ist, erfolgt die Lieferung der Leistung durch Abruf von einem von Socialmensch bestimmten Server.


§ 4. Kosten und Vertragslaufzeit

  1. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Anderes vorgesehen ist, fällt eine monatliche Gebühr an, die vom angegebenen Konto des Kunden monatlich abgebucht wird (Lastschriftverfahren) oder auf andere mit dem Kunden vereinbarte Art und Weise abgerechnet wird.
  2. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um drei Monate, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens 30 Tage vor dem Ablauf der geltenden Laufzeit den Vertrag kündigt. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
  3. Die Erstattung von Auslagen erfolgt nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Übernahme der Kostentragungspflicht.


§ 5. FRISTLOSE KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

  1. Socialmensch ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann alle bis dahin angefallenen Material- und Zeitkosten abrechnen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, seine Zahlungen einstellt oder der Auftraggeber von Socialmensch zur Realisierung seiner Ziele ein rechtswidriges Verhalten erwartet.


§ 6. RECHTE FÜR DEN DIENST: WEBDESIGN, Performance Kampagne und Graphic Design:

  1. Socialmensch behält alle Rechte an den erstellten Landingpages, Performance Marketing Kampagnen und Contentformaten (Bild, Video, Text).
  2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Rechte nach Ablauf der Zusammenarbeit käuflich zu erwerben.


§ 9. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Die Verantwortung für die vom Auftraggeber gelieferten Leistungsmaterialien zur Erstellung der Leistung liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen. Falls Socialmensch Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, ist Socialmensch berechtigt, den Auftraggeber um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Auftraggeber dieser Bitte innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nicht nach, ist Socialmensch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber Socialmensch alle bis dahin entstandenen Kosten für die Fertigstellung der Leistung zu ersetzen.
  2. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Leistungen von Socialmensch missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, schadensstiftende Software wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner zu verbreiten oder personenbezogene Daten Dritter ohne die Zustimmung des Betroffenen zu veröffentlichen.
  3. Der Auftraggeber übergibt Socialmensch nur solche Materialien, Vorgaben und Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Socialmensch wird vom Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter freigestellt. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet Socialmensch sämtliche für die Vertragsdurchführung notwendigen Materialien und Informationen zur Verfügung zu stellen. Falls der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, ist Socialmensch von der Leistungspflicht befreit.


§ 10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG & VERJÄHRUNG

  1. Ansprüche von Socialmensch auf Vergütung verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Haftung von Socialmensch ist – soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wird – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  3. Für die vom Auftraggeber erhaltenen Materialien, Bilder und Informationen, die Socialmensch übergeben wurden zur Fertigstellung der Leistung, kann Socialmensch nicht für den Verlust oder die Beschädigung haftbar gemacht werden. Macht das vom Auftraggeber übergebene Material die Fertigstellung der Leistung unmöglich, haftet Socialmensch nicht für daraus entstandene Schäden.
  4. Socialmensch haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer von Socialmensch nicht zu vertretender Umstände entstehen. Hierzu zählen auch technische Schäden, die plattformbezogen auftreten.
  5. Socialmensch haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Dienstleistung.


§ 11. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Socialmensch übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Serverdienstleistungen stets fehlerfrei und ohne Unterbrechungen erfolgen.


§ 12. DATENSICHERHEIT

  1. Das Internet ist ein öffentlich zugängliches System. Die Preisgabe von Informationen des Nutzers über das Internet erfolgt auf sein eigenes Risiko.


§ 13. GEHEIMHALTUNG & UMGANG MIT DATEN

  1. Vertrauliche Informationen bezeichnen sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als „vertraulich“ bezeichnet werden oder diese aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind, insbesondere auch die Regelungen des Vertrages. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen.
  2. Die empfangende Partei verpflichtet sich sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.
  3. Zugangsdaten zu den jeweiligen Servern sind streng vertraulich zu behandeln und nur solchen Mitarbeitern zugänglich zu machen, die zwingend auf die Server zugreifen müssen.
  4. Unabhängig von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Auftraggeber berechtigt, die vertraulichen Informationen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie eigenen Auftraggebern im Rahmen der Leistungen offen zu legen.
  5. Soweit Daten an Socialmensch – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Socialmensch zu übermitteln.
  6. Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm an Socialmensch übermittelten Inhalte, Materialien, Bilder und Informationen selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Socialmensch findet nicht statt.


§ 16. SONSTIGES

  1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
  2. Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) oder entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  3. Der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Socialmensch. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt über oder im Namen des Unternehmens des Auftraggebers soziale Netzwerkprofile, Webseiten o.ä. zu erstellen oder online Bewertungen zu kommentieren und zu verwalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  5. Soweit nicht anders vertraglich festgehalten, ist es socialmensch gewährt die erbrachten Leistungen namentlich als Referenz zu nutzen.